Eigenjagden

Eine Eigenjagd ist immer dann vorhanden, wenn mindestens 75 ha arrondierte Fläche vorliegen. Ausnahmen bilden hierbei die Bundesländer Bayern (81,76 ha) und Brandenburg (150 ha). Jedoch kann in Brandenburg auch eine Eigenjagd von einer Mindestgröße von 75ha genehmigt werden, wenn alle Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 Satz 2 LJG Brandenburg erfüllt werden.

Der Wert der Eigenjagd bemisst sich größtenteils an ihrer Zusammensetzung. D.h. wie sind die Verhältnisse von Wald, Acker, Unland usw. zueinander. Und welche neben jagdlichen Nutzungsmöglichkeiten ergeben sich für den jeweiligen Landschaftsraum. Ein hoher Anteil von landwirtschaftlichen Ackerflächen, in der Eigenjagd, ist zunächst als wertsteigernd zu betrachten, bietet jedoch bei einem zu hohen Anteil kaum einen jagdlichen Mehrwert. Vielmehr ist entscheidend, dass die einzelnen Lebensräume abwechslungsreich innerhalb eines Revieres sind, um so den Ansprüchen der verschiedenen Wildarten, über das ganze Jahr, gerecht zu werden. Besonders für Hochwildreviere ist dies von großer Bedeutung. Denn für einen vielfältigen Wildtierbestand, sind die Deckungsmöglichkeiten sowie eine sichere Nahrungsgrundlage elementar. Aber auch forstwirtschaftliche sowie landwirtschaftliche Aspekte sollten in die Bewertung der Immobilie mit einfließen.

 

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einer Eigenjagd, um Ihren persönlichen Ansprüchen gerecht zu werden und ein gewünschtes Ziel zu erreichen. Sprechen Sie uns daher gerne an.