Verkauf landwirtschaftlicher Unternehmensanteile

Um das Realeinkommen der landwirtschaftlichen Betriebe (Berücksichtigung z.B. von Inflation, Kosten- und Preisentwicklung) zu sichern, bzw. zu vergrößern, ist die Landwirtschaft in den letzten Jahren permanent dazu angehalten, die Menge an verkauften Gütern zu erhöhen und Kosten zu senken. Um dieses Ziel zu erreichen und um Degressionseffekte zu nutzen, sind die Betriebe auf eine Steigerung der Produktivität und Wachstum angewiesen, um den Output zu steiger. Eine Möglichkeit dieses Wachstum zu erzielen ist der Verkauf von landwirtschaftlichen Unternehmensanteilen. Ebenso für den Einstieg in die Hofnachfolge kann der Verkauf von betrieblichen Anteilen ein guter und richtiger Weg sein. Aber auch, um die Eigenkapitalquote im Unternehmen zu erhöhen oder neue Liquidität zu schaffen für anstehende kapitalintensive Investitionen, kann die Beteiligungsfinanzierung eine gute Möglichkeit der Realisierung, für den landwirtschaftlichen Betrieb, darstellen.

 

AVB Peters unterstützt Sie daher bei der Vermittlung und dem Verkauf Ihrer landwirtschaftlichen Unternehmensanteile.

Der Verkauf von Betriebsanteilen und die Auswahl eines Investors muss sorgfältig geplant werden

  • Feststellung des betrieblichen Vermögens
  • Sacheinlage oder Geldeinlage? 
  • Feststellung des Motives und dadurch Optimierung der Aufnahme eines Investors
    • Realisierung größerer Investitionen
    • Expansion
    • Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit
    • Abfindung ausscheidender Gesellschafter
    • fließende Hofübergabe/Generationswechsel
    • Liquiditätsbeschaffung
    • Wissenstransfer
    • Erhöhung der Eigenkapitalquote
    • usw.
  • Eintragung des Investors in die Grundbücher möglich?
  • Wahl der Gesellschaftsform und den damit verbundenen Konsequenzen
    • Gestaltungsfreiheit
    • Stimmrechtsverteilung
    • Abfindung ausscheidender Gesellschafter
    • Verkauf weiterer Anteile
    • usw.
  • Beteiligung von Landwirten/Nichtlandwirten?
  • Umfang und Form des Anteilsverkaufes und den damit verbundenen rechtlichen Konsequenzen
  • Festlegung und Beschränkung der Investorengruppe
    • Landwirt / Nichtlandwirt
    • natürliche Personen / juristische Personen
    • in welchem Umfeld soll gesucht werden
    • persönliche Präferenzen
  • Klärung von rechtlichen, betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Aspekten

Nachdem die vorangestellten Punkte geklärt sind, kann die Vermittlung eines möglichen Investors beginnen. Hierbei gehen wir wie folgt vor:

  • Erarbeitung einer gemeinsamen Verkaufsstrategie
  • Der Verkäufer legt fest, welche Käufergruppen (Landwirte, Junglandwirte, Familienbetriebe, außerlandwirtschaftliche Investoren, Rechtsgesellschaften usw.) primär angesprochen werden und welche von dem Prozess ausgeschlossen werden 
  • Potentielle Käufer erhalten tiefer gehende Informationen in anonymisierter Form zu dem angebotenem Objekt nach der Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung sowie der Unterzeichnung des Weitergabeverbotes 
  • Bonitätsprüfung der potentiellen Interessenten
  • Vor-Ort-Termine und Kontaktherstellung zwischen den Vertragsparteien
  • Beratung und Vermittlung in vertraglich strittigen Punkten
  • Evtl. Beratung bei der Reinvestition des durch den Verkauf erzielten Kapitals
  • Wir garantieren Ihnen bei allen Vorgängen höchste Diskretion